Als sie 1980 ihre Arbeit aufnahm, war sie die dritte Brücke im Bundesgebiet. Ziel war eine innere Reform des Jugendgerichtsgesetzes (JGG), indem vorhandene juristische Möglichkeiten genutzt werden, um freiheitsentziehende Maßnahmen durch sinnvolle ambulante Reaktionen zu ersetzen. Inzwischen ist die Ursprungsidee Teil des JGG geworden.
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